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OLG zu Marderbefall: Keine Haftung beim Hausverkauf

OLG zu Marderbefall: Keine Haftung beim Hausverkauf

Wer zwar wusste, dass es einst Marder gab, diese aber nie selbst bemerkt hat, haftet laut OLG beim Hausverkauf nicht für später bemerkte Marderschäden.

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