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LG Tübingen: Handschriftliche, offensichtliche Änderungen an Anwohnerparkausweis keine Urkundenfälschung – Verkehrsrecht Blog

LG Tübingen: Handschriftliche, offensichtliche Änderungen an  Anwohnerparkausweis keine Urkundenfälschung – Verkehrsrecht Blog

Der Angeklagte war Inhaber eines Anwohnerparkausweises. Als nach Erwerb eines neuen Pkw und Kennzeichens die Stadtverwaltung dem Angeklagten keinen neuen Ausweis zusenden wollte, änderte er den alten Ausweis ab, indem er das bisherige Kennzeichen mit einem Filzstift durchstrich und das neue Kennzeichen handschriftlich auf den Ausweis setzte. Das AG Tübingen sah darin eine Urkundenfälschung, das

Kfz-Kennzeichen gefälscht und mehrfach damit gefahren: Nur eine Urkundenfälschung! – Verkehrsrecht Blog

Urteil zur Cyberversicherung: Landgericht Tübingen bringt Licht ins Cyber-Dunkel - VSMA GmbH

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