2.500 Euro Strafe wegen elektrischer Parkuhr
Weil ein Obervellacher in einer Kurzparkzone eine elektrische Parkuhr verwendet hat, soll er jetzt in Diversion 2.500 Euro zahlen. Die Parkuhr dreht sich weiter - man muss sie aber verriegeln, wenn man in der Kurzparkzone steht. Tut man dies nicht kann das laut ARBÖ sogar mit einem Betrugsverfahren enden.
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